Die staatliche Anerkennung zur Durführung der Weiterbildung Hygiene, Abschlüsse Hygienebeauftragte/r in Pflegeeinrichtungen und Fachkraft für Krankenhaushygiene mit Wirkung vom 1. Januar 2016 schließt sich an die Anerkennung vom 18. Dezember 2012 an.