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Akademie

Häufig gestellte Fragen

Liebe Interessentinnen und Interessenten,


wir haben Ihre Anfragen gesammelt und versucht auf dieser Seite, sie möglichst detalliert zu beantworten. Falls Sie Ihre Frage hier in der Liste nicht finden können, schreiben Sie uns einfach eine Email.

Wie melde ich mich an?

Die Anmeldung zu unseren Kursen ist sehr einfach!

Laden Sie bitte das Anmeldeformular als PDF herunter und schicken es per Email oder FAX 06195 6735-22 an uns.

(Zum Anschau des Anmeldeformulars benötigen Sie ein PDF-Viewer)

Zulassungsvoraussetzungen zum Kurs "Fachkraft für Krankenhaushygene"

Fachberufe des Gesundheitswesens können an dem Modul „Hygiene“ teilnehmen, wenn

  • das Modul geeignet ist, ihre fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erweitern und 

  • hierdurch die Durchführung der Weiterbildung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht beeinträchtigt werden. 


Über die Teilnahme entscheidet die Leitung der Weiterbildungseinrichtung, die das Modul durchführt. 

Welche Prüfungen sind für das staatliche Examen als Hygienefachkraft zu absolvieren?

Interne Prüfungen

An jedem Präsenztag mit Ausnahme des Einführungstages und der speziellen Vorbereitung auf das Staatsexamen finden zu dem jeweils zur Online-Bearbeitung freigegebenen Modul am Ende des Präsenztages eine schriftliche Prüfung zu den Inhalten des jeweiligen Moduls statt.

Diese Prüfung besteht aus einem 90-minütigen Test im Multiple-Choice-Verfahren. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der maximalen Punktzahl erreicht werden.

Staatliche Abschlussprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung als Hygienefachkraft ist zunächst einmal die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zu diesem Kurs.

Zweites Kriterium für die Zulassung ist das Bestehen aller vier modulspezifischen akademieinternen Prüfungen, deren gemittelte Ergebnisse zu 50 % in die endgültige Examensnote eingehen.

Die staatliche Abschlußprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung, wobei bis zu 3 Teilnehmer zusammen geprüft werden können und die Prüfungsdauer je Prüfling mindestens 30 Minuten beträgt.

60 Minuten vor Beginn der Prüfung erhält jeder Prüfungsteilnehmer eine Prüfungsaufgabe zur Vorbereitung. Die Prüfungsaufgaben werden von der Akademie aus den Themenbereichen der einzelnen Module vorgegeben.

Alle Prüfungsleistungen werden mit „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „ausreichend“ und „mangelhaft“ bewertet. Die staatliche Prüfung ist bestanden, wenn in der Abschlußprüfung mindestens eine ausreichende Leistung erbracht worden ist.

Die Abschlußprüfung kann einmal wiederholt werden. Diese Wiederholungsprüfung muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluß der ersten Prüfung abgeschlossen werden.

Mit bestandener Prüfung wird die staatliche Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung „Fachkraft für Krankenhaushygiene“ erteilt.

Werden Ihre Kurse von den anderen Bundesländern anerkannt?

Für die Weiterbildung von Fachkräften für Krankenhaushygiene und Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen gilt folgendes:

Hygiene ist Angelegenheit der Bundesländer. Jedes Bundesland hat seine eigene Hygieneordnung. Trotzdem ist uns kein Fall bekannt, bei dem die Ausbildung in einem Bundesland in den anderen Bundesländern nicht anerkannt wurde.

Die neue hessische Hygieneordnung und speziell die neue Weiterbildungsordnung für Hygienefachkräfte in Krankenhäusern und Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen, nach der wir akkreditiert sind, ist von Inhalt, Umfang und den berufspraktischen Anforderungen her umfangreicher und weitgehender als die uns bekannten anderen Weiterbildungsordnungen, z.B. in Baden-Württemberg und NRW.

Wir sehen daher keinen Grund, warum die bisherige Anerkennungspraxis bei der Weiterbildung dieser Berufsgruppen geändert werden sollte. Vielmehr können die Teilnehmer/-innen unserer Kurse sicher sein, dass ihre Weiterbildung so umfassend wie möglich ist.

Die staatliche Abschlussprüfung bei unseren Kursen gibt Ihnen eine zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der Anerkennung durch andere Bundesländer.