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30.03.2021Prüflabor

Ethylenoxid-Rückstände in Probenahmestäbchen für CoViD-PCR- und CoViD-Schnelltests

Seit Freitag den 26. März 2021 erreichen uns Anfragen von Patienten und Ärzten, die Sorge wegen möglicher krebserregender Ethylenoxid-Rückstände in Probenahmestäbchen für CoViD-PCR- und CoViD-Schnelltests haben. Zu dieser Frage möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

Die bei der Probenahme für CoViD-PCR- und CoViD-Schnelltests zur Anwendung kommenden Probenahmestäbchen werden typischerweise mit Ethylenoxid sterilisiert. Ethylenoxid ist ein krebserregender Stoff. Allerdings ist die Sterilisation von Medizinprodukten mit Ethylenoxid weltweit gebräuchlich und bei korrekter Nachbehandlung der mit Ethylenoxid sterilisierten Produkte auch für den Patienten ungefährlich. Es liegt in der Verantwortung des Erstinverkehrbringers bzw. Herstellers durch entsprechende Untersuchungen der sterilisierten Produkte nachzuweisen, dass die in der ISO 10993-7 definierten Grenzwerte eingehalten werden.

Es ist möglich, dass sich zur Zeit Probenahmestäbchen im Verkehr befinden, die nicht korrekt nachbehandelt wurden, also die in der ISO 10993-7 definierten Grenzwerte / Dosen nicht einhalten. Vor dem Hintergrund der extrem kurzen Anwendungsdauer von Probenahmestäbchen halten wir es allerdings für unwahrscheinlich, dass dadurch beim Patienten Krebs ausgelöst wird.

Leider dürfen wir Ihnen keine Auskunft darüber erteilen, ob und für welche Unternehmen wir mit welchem Ergebnis Probenahmestäbchen auf Ethylenoxid-Rückstände untersucht haben. Prüfungsergebnisse sind zwischen Auftraggeber und akkreditiertem Prüflabor vertraulich zu behandeln.

Falls Sie als Verbraucher / Arzt / Pflegepersonal Zweifel an der Gebrauchstauglichkeit eines Medizinprodukts haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Aufsichtsbehörde (typischerweise sind dies die Regierungspräsidien / Bezirksregierungen) in Ihrem Bundesland.

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Bie Rückfragen zu diesem Artikel wenden Sie sich bitte an Herrn Bjarne Hücker unter bghuecker(at)huecker-gmbh.de.

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