Hücker & Hücker - Prüfen. Lernen. Vertrauen.

Akademie

Häufig gestellte Fragen


Werden in Ihrem Kurs die unten aufgeführten Inhalte bearbeitet?

Instrumentenkunde (ggf. fachgruppenspezifisch), Kenntnisse in Hygiene/Mikrobiologie (einschließlich Übertragungswege), Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten gemäß der RKI-BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, sachgerechtes Vorbereiten (Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen, Zerlegen), Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung, Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit, Pflege und Instandsetzung, Funktionsprüfung, Kennzeichnung, Verpackung, Sterilisation, dokumentierte Freigabe der Medizinprodukte zur Anwendung/Lagerung, räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung, Erstellen von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung, Rechtskunde (MPG, MPBetreibV, BioStoffV).

Antwort:

In unserem Kurs sind alle angeführten Punkte enthalten. Wir haben seit 2005 mehr als 3000 ZMFA ausgebildet. Alle Ausbildungen wurden anerkannt.

Der Sachkundelehrgang ist auf mindestens 40 Stunden Lernzeit konzipiert und erfüllt damit sowohl vom Umfang her wie auch inhaltlich die nachträglich formulierten Anforderungen des RKI und des DGSV in vollem Umfang. Eine nachträgliche Anerkennung z.B. durch die DGSV, wird von niemandem gefordert. Entscheidend sind alleine die RKI-Vorgaben, die  von uns erfüllt sind.

Der Kurs erfüllt auch inhaltlich die Vorgaben einzelner Zahnärztekammern für die Anforderungen an Hygienebeauftragte in zahnärztlichen Praxen.


Ist Ihr Lehrgang anerkannt?

Antwort:

Unser Lehrgang ist gem. §12 Abs. 1 Satz Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG - unter der Zulassungsnummer 7310316 zugelassen, also inhaltlich und didaktisch geprüft und anerkannt.

Er erfüllt in vollem Umfang die Anforderungen, die nach der KRINKO-BfArM-Empfehlung, als der obersten deutschen Institution für Hygiene in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen von den Behörden an die Sachkunde bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarztpraxen gefordert wird.


Ist der Lehrgang von der DGSV anerkannt?

Antwort:

Schon ist die Frage falsch.

Die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. ist ein Zusammenschluss der Mitarbeiter von Zentralsterilisationen in Krankenhäusern und auf diese fokussiert. Er wird im wesentlichen von Geräteherstellern mitfinanziert und insofern nach unserer Auffassung nicht unabhängig.

Die DGSV hat eigene Lehrgänge entwickelt, den sie an verschiedene Institutionen lizenziert hat und die als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Keiner dieser Lehrgänge ist staatlich anerkannt.

Für uns hat die Qualität Vorrang vor der Quantität. Deswegen haben wir nur wenige geprüfte Institute als Vermittler unseres Lehrgangs ausgewählt. Die Prüfungen nehmen wir zur Garantie der erforderlichen Qualität selbst ab. Und unsere Zielgruppe sind Arzt- und Zahnarztpraxen, und nicht Krankenhäuser.


Kann man die Abschlussprüfung wiederholen?

Anwort:

Ja. Die Abschlussprüfung kann einmalig wiederholt werden. Die einmalige Gebühr für die Wiederholung beträgt €25.- brutto.

Soll die zweite Prüfung nicht bestanden werden, fällt in voller Maße die Teilnahmegebühr in Höhe von €490.- brutto ein. Dabei wird der Lehrgang auf weitere 12 Monate verlängert und es bestehen dann zwei weitere Verusche für die Abschlussprüfung.


Wie kann man eine Ersatzperson anmelden?

Antwort:

Grundsätzlich ist das per Email in einer freien Form möglich. Solange die zu ersetzende Person im Lehrgang noch nicht eingebucht ist, ist die Anmeldung einer Ersatzperson kostenlos. Sobald der Lehrgang für den/die bestehnde/n Teilnehmer/inn freigeschaltet ist, kostet die Anmeldung einer neuen Ersatzperson 25€.